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youtube-dl ist ein Befehlszeilenprogramm zum Herunterladen von Videos von YouTube.com

Zugriff gesperrt

Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Hamburg ist der Zugriff auf diese Website gesperrt.

Die von dem Beklagten gehostete Internetseite enthält kein Impressum und auch sonst keine Angabe der Namen und Anschriften der Personen, die die Internetseite betreiben. Die Möglichkeit, die Software youtube-dl über einen auf der Internetseite vorhandenen Link herunterzuladen, hat im September 2020 bestanden und besteht auch weiterhin.

Bei youtube-dl handelt es sich um eine Open-Source-Software, die als Download-Manager für Video- und Audioinhalte von YouTube und anderen Videoplattformen eingesetzt werden kann. Unter Verwendung der Software lassen sich Inhalte von YouTube herunterladen, die dort für den Abruf im Streaming-Verfahren bereitgehalten werden.

Im Herbst 2020 sperrte "GitHub" vorübergehend die Downloadmöglichkeit betreffend die Software. Vorangegangen war eine Takedown-Aufforderung der "Recording Industry Association of America" (RIAA), die geltend gemacht hatte, youtube-dl verstoße gegen das Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen gem. Sec. 1201 DMCA. Am 16. November 2020 hob "GitHub" die Sperre wieder auf und erklärte, ihr lägen neue Informationen vor, nach denen das youtube-dl-Projekt nicht gegen die Vorschriften des DMCA zur Umgehung wirksamer technische Maßnahmen verstoße.

Die Betreiberin von YouTube setzt eine Technologie ein, die als "Rolling Cipher" bezeichnet wird. Ob es sich hierbei um eine Verschlüsselung handelt und ob die Technologie eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 95a UrhG ist, steht zwischen den Parteien im Streit. Der allgemein zugängliche Streaming-Dienst von YouTube funktioniert jedenfalls in der Weise, dass der Speicherort einer jeweiligen Audio- und Videodatei für den Nutzer nicht unmittelbar aus der URL-Zeile seines Browsers ersichtlich ist. Audio- und Videodateien können (außerhalb von Abonnement-Verträgen) nicht unmittelbar durch einen Download-Button heruntergeladen werden. Wenn ein Internetnutzer YouTube-Inhalte anfordert, indem er eine "Standard-URL", z.B. in der Form "www.youtube.com/watch?v=[VIDEO_ID]" sendet, schickt YouTube URL-Fragmente an den Browser zurück. Browser, die für die YouTube-Player-Technologie geeignet sind, schaffen aus den Fragmenten die Medien-URL, die benötigt wird, um die Audio-/Videoinhalte abzurufen. Da die Betreiberin von YouTube den Algorithmus für die Umwandlung der Medien-URL häufig ändert (vgl. auch Anlage K 6), wird hierfür auch die Bezeichnung "Rolling Cipher" verwendet.

https://openjur.de/u/2466945.html

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